Stadtratssitzung-2020-05-05-TOP-21 Einsetzung eines Sonderausschusses "Coronakrise"

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Projekt Projekt::Corona
Stichwort Stichwort::Corona
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2020-05-05
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz [[Notiz::Redebeitrag Der. Ulrike Dinglreiter:

Die Voraussetzungen zur Einrichtung eines beschließenden Ausschusses ist in Art. 32 Gemeindeordnung geregelt. In Abs. 2 Satz 1 heißt es: “Der Gemeinderat kann die Verwaltung bestimmter Geschäftszweige oder die Erledigung einzelner Angelegenheiten beschließenden Ausschüssen übertragen.”

Das bedeutet, dass die Aufgabenbereiche, für die der Ausschuss zuständig sein soll, festgelegt werden müssen. Die Bürger müssen nachvollziehen können, welche Aufgabenbereiche künftig nicht mehr vom ganzen Stadtrat entschieden werden. Es ist nicht zulässig, zu sagen, dass grundsätzlich alles auf den Ausschuss übertragen wird, nur die Ausnahmen nicht. Die Gemeindeordnung macht das ganz klar, indem sie in Art. 32 Abs. 2 Satz 1 verlangt, dass man die Geschäftszweige oder die einzelnen Angelegenheiten benennt. Darüber muss diskutiert werden und darüber muss bewusst abgestimmt werden.


Darüber hinaus ist gerade bei uns in Burgkunstadt ein Corona-Ausschuss nicht erforderlich, denn wir haben eine große Stadthalle, in der der Stadtrat und einige wenige Beschäftigte der Stadtverwaltung sowie einige Zuhörer unter Berücksichtigung des Sicherheitsabstandes unterkommen. Sogar beim Einkaufen und beim Arzt, auf der Arbeit usw. ist weniger Abstand vorhanden. Trotzdem gehen wir arbeiten, zum Einkaufen, zum Arzt.

Sollten einzelne Stadtratsmitglieder zur Risikogruppe gehören, sollte dies ausreichen, um ihr Fehlen bei einer Sitzung zu entschuldigen. Es ist aber nicht nötig, von vornherein zwei Drittel der Stadträte von der Sitzung auszuschließen.

In schwierigen Zeiten sollten wir uns besonders anstrengen, um unsere demokratischen Errungenschaften zu verteidigen. Deshalb dürfen die Bürger es auch von uns erwarten, dass wir Unbequemlichkeiten ertragen, und den Aufwand aushalten, einmal im Monat statt ins Rathaus in die Stadthalle zu kommen. Wir müssen als Vorbild vorangehen und eine Lösung anbieten - und diese besteht darin, die Sitzungen in die Stadthalle zu verlegen. Deshalb ist die Aufrechterhaltung des Sitzungsprinzips für den gesamten Stadtrat auch den Aufwand wert, einmal im Monat Tische, Stühle und Mikrofone hier in der Stadthalle aufzubauen.

Redebeitrag Thomas Müller:

1)In der bayerischen GO wird mit Recht der Ferien-Ausschuss auf 6 Wochen begrenzt. Diese sind in Burgkunstadt bereits ausgefüllt. Eine unbefristete Weiterführung durch einen sog. Sonderausschuss halten wir für nicht durch die GO gedeckt. Wie heute der bayr. Ministerpräsident sagte, dürfen Grundrechte nur eingeschränkt werden, wenn es außergewöhnliche Umstände gibt. Ab morgen wird z.B die Ausgangssperre wieder aufgehoben - also ein erster Schritt in die Normalität! Außerdem ist es gerade in so krisenhaften Zeiten ein Fehler, auf die Meinung und den Rat von 14 Stadträten zu verzichten - von denen noch dazu die Hälfte erstmals im Stadtrat sind. Neue Ideen sind in dieser Lage erwünscht.

Die restlichen Argumente gegen den Sonderausschuss wurden bereits von Frau Dinglreiter angeführt.

2)Der Bürgerverein wäre durchaus bereit, einen Vorratsbeschluß zu treffen, um die Probleme beim Ferienausschuss zu umgehen : d.h. sollten wir wieder in die Lage kommen, dass ein erneuter totaler Lockdown angeordnet wird - z. B. durch die sog. " zweite Welle" oder eine neue andere Pandemie,- für diesen Fall sollten wir prophyllaktisch einen "Pandemie-Ausschuss " möglich machen. Dieser sollte dann aber auch nur für maximal 6 Wochen ( 2 Sitzungen ) tagen. Das dies möglich ist, weiß ich aus der Stadt Passau !]]

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