Informationen zu „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020“
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Basisinformationen
Anzeigetitel | Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 |
Standardsortierschlüssel | Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 |
Seitenlänge (in Bytes) | 12.512 |
Seitenkennnummer | 9413 |
Seiteninhaltssprache | de - Deutsch |
Seiteninhaltsmodell | Wikitext |
Indizierung durch Suchmaschinen | Erlaubt |
Anzahl der Weiterleitungen zu dieser Seite | 1 |
Gezählt als eine Inhaltsseite | Ja |
Seitenschutz
Bearbeiten | Alle Benutzer (unbeschränkt) |
Verschieben | Alle Benutzer (unbeschränkt) |
Versionsgeschichte
Seitenersteller | Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge) |
Datum der Seitenerstellung | 11:56, 29. Mär. 2020 |
Letzter Bearbeiter | Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge) |
Datum der letzten Bearbeitung | 21:19, 26. Mai 2020 |
Gesamtzahl der Bearbeitungen | 22 |
Gesamtzahl unterschiedlicher Autoren | 1 |
Anzahl der kürzlich erfolgten Bearbeitungen (in den letzten 90 Tagen) | 0 |
Anzahl unterschiedlicher Autoren der kürzlich erfolgten Bearbeitungen | 0 |
Seiteneigenschaften
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